Kennzeichnungspflicht

Warum kennzeichne ich meine Beiträge zu meiner Laufausrüstung allesamt und ausnahmslos als „Werbung“, obwohl ich mit meinen Testberichten keine kommerzielle Absicht verfolge und auch keine Affiliate-Links verwende?

Die Kennzeichnung der Beiträge als „Werbung“ soll mich bzw. die Webseite vor allem vor Abmahnungen schützen, die die Testberichte vornehmlich als werbende Inhalte charakterisieren.

Medienrechtliche Grundlagen bilden bei Audio- und Videoangeboten der Medienstaatsvertrag (MStV) und bei Bild- und Textangeboten der MStV sowie das Telemediengesetz (TMG).

Im Telemediengesetz (TMG) sind unter § 6 und im Medienstaatsvertrag unter § 8 die Werbegrundsätze und Kennzeichnungspflichten für Werbeinhalte geregelt. Im Fokus steht dabei der Begriff der „kommerzielle Kommunikation“.

Wann es sich jedoch bei Inhalten um kommerzielle Kommunikation handelt, ist gar nicht so leicht zu fassen und abzugrenzen. Insbesondere bestehen erhebliche Unsicherheiten in der rechtlichen Würdigung der Begrifflichkeiten. Insbesondere zahlreiche prominente Abmahnungen zeigen, dass das Thema nicht leicht zu fassen ist. Mittlerweile bestehen viele Urteile, die von Gerichten unterschiedlichster Instanzen gefällt wurden.

Von den Landesmedienanstalten gibt es mittlerweile einen „Leitfaden der Medienanstalten zur Werbekennzeichnung bei Online-Medien“. Dieser gibt viele Empfehlungen und versucht klarzustellen, wann und in welcher Form kommerzielle Kommunikation vorliegt und wie diese zu kennzeichnen ist.

Bild Leitfaden

Bei meiner redaktionellen Arbeit gilt – sämtliche Beiträge über Produkte, Dienstleistungen, Marken und Unternehmen erfolgen aus eigener Motivation und ohne kommerziellen Anreiz Dritter. Die Teststellung von Produkten seitens der Hersteller erfolgt stets auf meine ausdrückliche Anfrage hin kosten- und bedingungslos. Die zur Verfügungstellung von Produkten hat regelmäßig keinen Einfluss auf den Inhalt meiner Testberichte. Die Beiträge sind frei verfasst und geben ausschließlich meine persönlichen Erfahrungen wieder. Auch nutze ich keinerlei Affiliate-Links, die einen kommerziellen Nutzen hätten.

Da der Leitfaden jedoch zum einen nicht alle Eventualitäten (z.B. in welcher Kombination die Inhalte auf der veröffentlichenden Webseite wirken) abdecken kann und zum anderen Inhalte unterschiedlich ausgelegt werden könnten (z.B. zu positive Darstellung) bleibt ein Risiko bestehen, das Abmahnungen Tür und Tor öffnet. Um diesem Risiko zu begegnen, sind die von mir erstellten Inhalte im Bereich der Laufausrüstung ausnahmslos als Werbung gekennzeichnet – auch wenn sie meiner Meinung nach gegebenenfalls definitionsgemäß nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegen würden.

Eine Kennzeichnung erfolgt, sofern die Artikel durch den Hersteller zur Verfügung gestellt wurden, wie folgt:

Werbung. Der Hersteller hat mir das Produkt für diesen Testbericht auf meine Anfrage hin zur Verfügung gestellt. Dies hatte keinen Einfluss auf den Inhalt meines Testberichts. Der Beitrag ist frei verfasst und gibt ausschließlich meine persönlichen Erfahrungen und Einschätzungen wieder.

Eine Kennzeichnung erfolgt, sofern die Artikelvon mir selbst gekauft wurden, wie folgt:

Werbung. Das Produkt wurde selbst gekauft – eine Überlassung durch den Hersteller erfolgte nicht. Der Beitrag ist frei verfasst und gibt ausschließlich meine persönlichen Erfahrungen und Einschätzungen wieder.